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Wir machen das Elterngeld krisenfest

Wir machen das Elterngeld krisenfest: Mit dem Gesetz, das der Bundestag heute beschließt, stellen wir sicher, dass Eltern durch die Corona-Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld haben.
1. Wer in systemrelevanten Berufen arbeitet und jetzt entgegen der ursprünglichen Planung dringend im Job gebraucht wird, dem gehen keine Elterngeldmonate verloren.
2. Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, sollen den sogenannten „Partnerschaftsbonus“ nicht verlieren, wenn sich in der Corona-Krise plötzlich das Arbeitsaufkommen verändert.
3. Wenn durch die Corona-Krise weniger Einkommen da ist – zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I -, bleibt die Höhe des Elterngelds davon unberührt. Monate mit pandemiebedingten Einkommenseinbußen werden dafür nicht berücksichtigt.