{"id":4466,"date":"2020-03-23T19:09:00","date_gmt":"2020-03-23T18:09:00","guid":{"rendered":"http:\/\/uli-freese.de\/neu\/2020\/03\/23\/corona-krise-schutzschild-fuer-deutschland\/"},"modified":"2020-03-26T07:10:48","modified_gmt":"2020-03-26T06:10:48","slug":"corona-krise-schutzschild-fuer-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/uli-freese.de\/neu\/2020\/03\/23\/corona-krise-schutzschild-fuer-deutschland\/","title":{"rendered":"Corona-Krise: Schutzschild f\u00fcr Deutschland"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"MsoNormal\"><strong><em>Update vom 25.03.2020: Der Bundestag hat am Mittwoch einen Nachtragshaushalt zur Hilfspaket-Finanzierung beschlossen, und wird neue Schulden in H\u00f6he von 156 Milliarden Euro aufnehmen. Diesen Pl\u00e4nen muss dEr Bundesrat am Freitag noch zustimmen.<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"686\" height=\"457\" src=\"http:\/\/uli-freese.de\/neu\/wp-content\/uploads\/2014\/06\/demdeutschenvolke.JPG\" alt=\"\" class=\"wp-image-463\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Besch\u00e4ftigte, Familien, Selbst\u00e4ndige und Unternehmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Die Bundesregierung hat weitreichende Ma\u00dfnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu sch\u00fctzen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitspl\u00e4tze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Das Coronavirus stellt uns alle vor die gr\u00f6\u00dfte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen daf\u00fcr, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Ma\u00dfnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu f\u00fchren. Mit einem milliardenschweren Ma\u00dfnahmenpaket unterst\u00fctzen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbst\u00e4ndige, Kleinstbetriebe, mittelst\u00e4ndische und gro\u00dfe Unternehmen sowie Krankenh\u00e4user.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Wir spannen einen Schutzschirm f\u00fcr Arbeitspl\u00e4tze. Wenn Unternehmen Arbeitsausf\u00e4lle haben, k\u00f6nnen sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Besch\u00e4ftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Besch\u00e4ftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind \u2013 und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollst\u00e4ndig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge komplett.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Zus\u00e4tzlich erm\u00f6glichen wir es nun, dass Besch\u00e4ftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen k\u00f6nnen, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur H\u00f6he des vorherigen Einkommens gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Das Kurzarbeitergeld kann r\u00fcckwirkend zum 01. M\u00e4rz 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitspl\u00e4tze, auch in der mittelst\u00e4ndischen Wirtschaft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Hilfen f\u00fcr Eltern und Familien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Wer wegen Schul- oder Kitaschlie\u00dfung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen \u00fcberm\u00e4\u00dfige Einkommenseinbu\u00dfen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschlie\u00dfung, aber l\u00e4ngstens f\u00fcr sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbst\u00e4tige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen m\u00fcssen und Lohnausf\u00e4lle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Wenn erwerbst\u00e4tige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. \u00dcberstundenguthaben sowie Urlaub ausgesch\u00f6pft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in H\u00f6he des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ersetzt wird. So werden Familien vor \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Einkommenseinbu\u00dfen gesch\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Au\u00dferdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausf\u00e4lle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterst\u00fctzt, wenn das Einkommen zwar f\u00fcr den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht f\u00fcr den der gesamten Familie reicht. Bei Neuantr\u00e4gen wird nun vor\u00fcbergehend nur das letzte Monatseinkommen gepr\u00fcft \u2013 statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbu\u00dfen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Besch\u00e4ftigte als auch selbst\u00e4ndige Eltern erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Stabilisierung von Unternehmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitspl\u00e4tze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Ma\u00dfnahmen erg\u00e4nzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau (KfW).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind f\u00fcr Rekapitalisierungsma\u00dfnahmen zur Kapitalst\u00e4rkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen gekn\u00fcpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Ma\u00dfnahmen wird der Bund je nach Bedarf zus\u00e4tzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Um gerade auch kleinere und mittelst\u00e4ndische Unternehmen dabei zu unterst\u00fctzen, liquide zu bleiben und Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Ma\u00dfnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen erm\u00f6glicht, ihre Steuerschulden erst sp\u00e4ter zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung mit Liquidit\u00e4t zu verbessern, werden au\u00dferdem bestehende Programme f\u00fcr Liquidit\u00e4tshilfen deutlich ausgeweitet und zus\u00e4tzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Soforthilfen f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige und Kleinstunternehmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Soloselbst\u00e4ndige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterst\u00fctzt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidit\u00e4t greifen bei ihnen oft nicht. H\u00e4ufig verf\u00fcgen sie \u00fcber keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, m\u00fcssen aber trotz m\u00f6glicher Umsatzeinbu\u00dfen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbst\u00e4ndige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe betr\u00e4gt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung f\u00fcr drei Monate bei bis zu f\u00fcnf Besch\u00e4ftigten. Bei bis zu zehn Besch\u00e4ftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch \u00fcber die L\u00e4nder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Schutz vor Insolvenzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Au\u00dferdem wollen wir die Fortf\u00fchrung von Unternehmen erm\u00f6glichen und erleichtern, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen oder insolvent geworden sind. Deshalb wird f\u00fcr diese F\u00e4lle die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidit\u00e4t zuzuf\u00fchren und die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. F\u00fcr einen dreimonatigen \u00dcbergangszeitraum soll flankierend das Recht der Gl\u00e4ubiger eingeschr\u00e4nkt werden, die Er\u00f6ffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Schutz von Mieterinnen und Mietern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gew\u00e4hrt. Das gilt f\u00fcr private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie f\u00fcr Kleinstunternehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">So wird f\u00fcr Mietverh\u00e4ltnisse das Recht der Vermieter zur K\u00fcndigung von Mietverh\u00e4ltnissen eingeschr\u00e4nkt. Dies gilt sowohl f\u00fcr Wohn- als auch f\u00fcr Gewerberaummietvertr\u00e4ge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 d\u00fcrfen Vermieter das Mietverh\u00e4ltnis nicht k\u00fcndigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grunds\u00e4tzlich bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Au\u00dferdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Menschen, denen durch die jetzige Krise allm\u00e4hlich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht f\u00fcrchten m\u00fcssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Wer zwischen dem 1. M\u00e4rz und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erkl\u00e4rt, \u00fcber kein erhebliches Verm\u00f6gen zu verf\u00fcgen, erh\u00e4lt SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die \u00fcblichen Vorschriften. Auch Folgeantr\u00e4ge werden unb\u00fcrokratisch f\u00fcr sechs Monate weiterbewilligt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Au\u00dferdem werden die Ausgaben f\u00fcr Wohnung und Heizung in den ersten zw\u00f6lf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tats\u00e4chlicher H\u00f6he anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. M\u00e4rz und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>St\u00e4rkung von Krankenh\u00e4usern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Krankenh\u00e4user werden mit Milliardenhilfen dabei unterst\u00fctzt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazit\u00e4ten bereitzustellen. Wenn Krankenh\u00e4user Einnahmeausf\u00e4lle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazit\u00e4ten freizuhalten, bekommen sie daf\u00fcr einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenh\u00e4user f\u00fcr jedes Intensivbett, das sie zus\u00e4tzlich schaffen, 50.000 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen. Die L\u00e4nder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">F\u00fcr Mehrkosten, insbesondere bei pers\u00f6nlichen Schutzausr\u00fcstungen, erhalten Krankenh\u00e4user vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag. Zudem sind weitere Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung der Finanzierung der Krankenh\u00e4user vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbew\u00e4ltigung zu entlasten. Die Ma\u00dfnahmen sehen eine Erh\u00f6hung des vorl\u00e4ufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidit\u00e4t der Krankenh\u00e4user verbessert wird, sondern auch erhebliche Zusatzeinnahmen entstehen. Au\u00dferdem sollen auch f\u00fcr niedergelassene \u00c4rzte Einnahmeausf\u00e4lle abgefedert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Zum 30. Juni werden die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Krankenh\u00e4user durch einen Beirat \u00fcberpr\u00fcft. Sollte sich zeigen, dass weitere Hilfen ben\u00f6tigt werden, werden wir unverz\u00fcglich handeln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Wenn die Bundesregierung k\u00fcnftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium erm\u00e4chtigt, durch Rechtsverordnung Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Einsatz der sozialen Dienste<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister k\u00f6nnen ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Kinderg\u00e4rten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Die Besch\u00e4ftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, k\u00f6nnen jetzt in der Krise mithelfen. Sie erhalten Zusch\u00fcsse, wenn sie ihren Bestand nicht anderweitig sichern k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Personal zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Wir sichern pragmatisch, dass Menschen, die in dieser schwierigen Zeit dabei helfen k\u00f6nnen, Krankenh\u00e4user und Gesundheitssystem, Infrastruktur, \u00f6ffentliche Ordnung und Versorgung aufrechtzuerhalten, nicht daran gehindert werden. Auch f\u00fcr Menschen in Rente oder Saisonarbeit, vor allem in der Landwirtschaft, machen wir unb\u00fcrokratisch m\u00f6glich, w\u00e4hrend der Krise verst\u00e4rkt mit anzupacken. Daf\u00fcr erm\u00f6glichen wir einen h\u00f6heren Hinzuverdienst bei der Rente und erweitern befristet den zeitlichen Ramen f\u00fcr kurzfristige Minijobs von jetzt 70 auf 115 Tage.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Strafverfahrensrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Die Schutzma\u00dfnahmen im Zuge der Corona-Pandemie betreffen auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Vor allem f\u00fcr strafgerichtliche Hauptverhandlungen ist absehbar, dass die gesetzlich vorgesehenen M\u00f6glichkeiten zur Hemmung der Unterbrechungsfristen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen in \u00a7 229 Absatz 3 der Strafprozessordnung nicht ausreichend sind. Ziel der strafverfahrensrechtlichen Regelungsvorschl\u00e4ge ist es, durch einen zus\u00e4tzlichen Hemmungstatbestand die Fortsetzung vieler durch die Pandemie unterbrochener Strafverfahren zu erm\u00f6glichen und so die Aussetzung und vollst\u00e4ndige Neuverhandlung dieser Prozesse zu vermeiden. In das Einf\u00fchrungsgesetz zur Strafprozessordnung soll ein auf ein Jahr befristeter zus\u00e4tzlicher Hemmungstatbestand f\u00fcr die Unterbrechungsfrist einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung eingef\u00fcgt werden. Dieser erlaubt es den Gerichten, die Hauptverhandlung f\u00fcr maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn diese aufgrund von Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung der Verbreitung der Corona-Pandemie nicht durchgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Nachtragshaushalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Dank der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsf\u00e4hig. Um die Ma\u00dfnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"MsoNormal\">Die enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie machen Kredite in H\u00f6he von rund 156 Mrd. Euro erforderlich. Damit w\u00fcrde die nach der Schuldenregel zul\u00e4ssige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro \u00fcberschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Notsituation, die eine \u00dcberschreitung der Obergrenze gem\u00e4\u00df Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung liegt beim Deutschen Bundestag, der dar\u00fcber am Mittwoch abstimmt. <\/p>\n\n\n\n<p>(Quelle: SPD Bundestagsfraktion)<\/p>\n\n\n\n<p>Aktuelle Informationen der SPD Bundestagsfraktion rund um die Corona-Pandemie finden Sie auf <a href=\"https:\/\/www.spdfraktion.de\/Corona-Pandemie\">www.spdfraktion.de\/Corona-Pandemie<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weitere immer aktuelle Informationen der Bundesregierung finden Sie auf: <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/themen\/coronavirus\/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386\">https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/themen\/coronavirus\/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386<\/a> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Update vom 25.03.2020: Der Bundestag hat am Mittwoch einen Nachtragshaushalt zur Hilfspaket-Finanzierung beschlossen, und wird neue Schulden in H\u00f6he von 156 Milliarden Euro aufnehmen. Diesen Pl\u00e4nen muss dEr Bundesrat am Freitag noch zustimmen. 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