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Abstimmung im Plenum: Nein zum Antrag der Grünen

plenum fette henne

plenum fette henneHeute Nachmittag stand ein Antrag der Opposition mit dem Titel „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ im Plenum zur namentlichen Abstimmung.

Auch wenn in diesem Antrag der Begriff „gentechnisch“ auftaucht, so kann man diesen nicht mit der Gen-Mais-Abstimmung gleichstellen. Er ist nicht sachgerecht und berücksichtigt nicht den Verfahrensstand der EU. Mit dem Grünen-Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genveränderten Pollen einzusetzen, oder zumindest die Festlegung einer Definition von Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ zu verhindern. 

Meine Kollegen in Fraktion und Koalition und ich meinen, der Antrag der Grünen ist ein Schaufenster-Antrag. Denn die Verhandlungen der EU sind bereits abgeschlossen! Im Vorfeld der Verhandlungen hat man sich – mit Zustimmung des europäischen Parlaments – darauf geeinigt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind und eben keine Zutat. Deshalb greift hier auch nicht die Kennzeichnungspflicht. Deshalb war dieser Antrag aus Sicht der Koalition abzulehnen. Auch ich habe deshalb mit „Nein“ gestimmt.

In unseren eigenen Plänen für echte Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sachen grüner Gentechnik, die derzeit umgesetzt werden, fordern wir – entsprechend unseres Koalitionsvertrags – eine EU-Kennzeichnungspflicht für tierische Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Futtermitteln. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten und bundesweite Regelungen für den Schutz der Imkereien vor gentechnischen Verunreinigungen ihres Honigs.