Presseartikel

PM: Ulrich Freese begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes

Pressefoto MdB Ulrich Freese

Pressefoto MdB Ulrich FreeseBerlin/Spremberg.  Der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Ulrich Freese (SPD) begrüßt die aktuelle Entscheidung der Richter des Bundesarbeitsgerichts. Diese haben im Streit über den Betriebsübergang des Rettungsdienstes im Landkreises Spree-Neiße zum 01.01.2013 auf den neuen Rettungsdienstbetreiber, die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH, deren Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den zuvor ergangenen Urteilen des Landesarbeitsgerichtes zurückgewiesen.

„Unsere als SPD-Kreistagsfraktion bereits seit langem vertretene Rechtsauffassung wurde nun höchstrichterlich bestätigt“, sagte der inzwischen vom Kreistag in den Bundestag gewechselte Abgeordnete Ulrich Freese zur jüngsten Entscheidung. „Damit wurden die Beschlüsse der Cottbuser Richter aus dem September 2014, und damit auch ein Betriebsübergang vom alten Betreiber DRK auf den neuen Betreiber Falck Krankentransport Herzig GmbH rechtskräftig.“, so Freese. Bisher hatte der neue Betreiber diesen Betriebsübergang für rund die Hälfte der Mitarbeiter bestritten und auch einen vorher durch den alten Betreiber mit ver.di vereinbarten Haustarifvertrag als unwirksam erklärt.

Schon vor der Betriebsübernahme stellte sich der damalige Kreistagsabgeordnete Ulrich Freese auf die Seite der Gewerkschaft ver.di und der von Lohnkürzungen bedrohten Rettungsdienst-Mitarbeiter und sagte „Wir sind hier nicht der wilde Osten (…) Arbeitnehmer haben nun einmal Würde und auch geltende Rechte“ (siehe Lausitzer Rundschau, 28.12.2012). Schon damals forderte Freese Landrat Harald Altekrüger (CDU) auf, dass sich die Kreisverwaltung nicht zurücklehnen könne und auf den zukünftigen Leistungserbringer Falck Krankentransporte Herzig einwirken solle, denn die Verwaltung versicherte in der Ausschreibung die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang gelegt zu haben. „Grundlage für die Entscheidung der Kreistagesabgeordneten war, dass es einen Betriebsübergang gibt (…) bisher fehlt mir da ein klares Wort, dass der Betriebsübergang nach §613a BGB vollumfänglich anerkannt wird“, sagte Freese vor einer Kreistagssitzung Mitte Januar 2013 der Lausitzer Rundschau.

Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung