Ostdeutsche Abgeordnete einig: Taktisches Unions-Hin und Her muss ein Ende finden
Berlin/Lausitz. Am heutigen Donnerstagabend treffen sich die Spitzen der Großen Koalition, um weiter über die zukünftige Reform des Rentensystems zu beraten. Ein Gegenstand der Beratungen wird erneut die Angleichung der Rentensysteme zwischen Ost und West sein.
Der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Ulrich Freese (SPD) und seine ostdeutschen Fraktionskollegen erwarteten vor dem Gespräch, dass die Union endlich ihre Blockade aufgibt und dem Vorschlag von Bundesministerin Andrea Nahles den Weg in die parlamentarische Beratung öffnet.
„Junge CDU Funktionäre fordern die Umsetzung, während die ostdeutschen Unions-Bundestagsabgeordneten jedes Fortkommen blockieren und Finanzminister Schäuble will kein Geld dafür freigeben.“ Fasst Freese die derzeitige Situation zusammen. „Die Menschen in Ostdeutschland haben für dieses taktische Hin und Her kein Verständnis mehr. Es wird Zeit, dass die Bundeskanzlerin zu ihren Aussagen steht und die eigenen Reihen schließt“, fordern Freese und seine sozialdemokratischen Kollegen in Berlin.
„Die Bundeskanzlerin kann auch gar nicht anders, denn die Rentenangleichung ist glasklar im Koalitionsvertrag vereinbart.“, erinnert Freese. „Mehr als 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist es höchste Zeit, dass im Rentenrecht der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ gilt. Dieses Ziel wurde bereits im Einigungsvertrag festgeschrieben. Die Angleichung der Rentenwerte ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein wichtiger Beitrag zur inneren Einheit unseres Landes.“, für die wir Sozialdemokraten Bundessozialministerin Andrea Nahles und ihren Entwurf unterstützen.
Hintergrund: Bei den geforderten Anpassungen durch die Reform geht es um eine Frage der Anerkennung und der Rentengerechtigkeit. Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat Anfang Juli 2016 einen Entwurf für ein Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz an das Bundeskanzleramt übermittelt. Der Bericht bildet die Grundlage für den im Koalitionsvertrag angekündigten Fahrplan für eine vollständige Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum Jahr 2020, dem Ende des Solidarpakts II.
Im Koalitionsvertrag von SPD und Union heißt es unter dem Kapitel „Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen“: Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben: Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte.