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100 Jahre Mitbestimmung

Am 4. Februar 1920 trat – nach zähem Ringen – das Betriebsrätegesetz in Kraft. Arbeitnehmer*innen hatten damit Anspruch auf eine betriebliche Interessenvertretung. Die Grundzüge gelten noch heute.

Ohne Betriebsräte Gewerkschaft und Mitbestimmung würden wir im Jahre 2020 in der Lausitz nicht mehr über Energie und Bergbau reden, geschweige denn über einen sozial ausgestalteten Strukturwandel.

Wir brauchen mehr Betriebsräte in den Betrieben damit das, was Politik und Gewerkschaften für die Arbeitnehmer/innen auf den Weg bringen, auch bei ihnen ankommt.

Die SPD vor Ort berät gerne zur Bildung von Betriebsräten.

(Ulrich Freese zum 100. Jahrestag des Betriebsrätegesetzes am 4. Februar 2020)

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