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Hochwasserschutzgesetz II vom Bundestag verabschiedet

pixabay hochwasser-was-measured-277558 1920

pixabay hochwasser-was-measured-277558 1920Gestern wurde im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) in zweiter und dritter Lesung beraten und im Anschluss verabschiedet. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Fraktionen CDU/CSU und SPD. Die Linke enthielt sich. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Mein Fraktionskollege Carsten Träger, MdB erinnerte in seiner Rede (zum Video der Rede) an die schweren Hochwasser 2013 und die daraus gewonnene Erkenntnis, das Hochwasserschäden verhindert oder deutlich reduziert werden müssen. „Milliardenschwere Aufbauprogramme nach einem Hochwasserereignis aufzulegen war natürlich notwendig, aber das kann nicht die Lösung für die Zukunft sein. Daher wurde in der Konsequenz das ‚Nationale Hochwasserschutzprogramm‘ beschlossen. Zum ersten Mal gibt es nun eine Bundesweite Aufstellung mit vordringlichen überregional wirksamen Maßnahmen für den Hochwasserschutz. Zentrales Ziel dabei: Den Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben werden.“, so Träger in seiner Rede.

Gefreut hat mich auch sein Dank an mich und meine SPD-Kollegen im Haushaltsausschuss, die wir maßgeblich an den finanziellen Entscheidungen für den präventiven Hochwasserschutz beteiligt war. Carsten Träger sagte in seiner Rede gestern: „Das Nationale Hochwasserschutzprogramm, dass der Bund über den Sonderrahmenplan ‚Präventiver Hochwasserschutz‘ maßgeblich auf Druck der SPD-Fraktion finanziert mit 330 Millionen € zunächst – herzlichen Dank an den Kollegen Freese dafür – das Bundesprogramm ‚Blaues Band‘ und nun das Hochwasserschutzgesetz II, das wir heute beschließen wollen, es flankiert das ‚Nationale Hochwasserschutzprogramm'“. 

Gelobt wurde auch die Arbeit der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die in dieser Legislaturperiode viel für den Hochwasserschutz erreicht hat.

Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Ein Großteil der Gestezesänderungen betreffen das Wasserhaushaltsgesetz, einige werden im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung passieren.

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(Foto: pixabay)