Meine heutige Rede als SPD-Haushaltsberichterstatter für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum letzten Landwirtschafts-Haushalt in dieser Legislaturperiode. Das allein war Grund genug, Bilanz zu ziehen. In den letzten Jahren haben wir uns im hohen Maße am Koalitionsvertrag orientiert, der die Grundlage der vertrauensvollen Zusammenarbeit war. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses, vor allem dem Unions-Berichterstatter Cajus Caesar, und des Ministeriums dafür bedanken.
Besonders wichtig war es mir, auf die Notwendigkeit von Erleichterungen für unsere Brandenburger und ostdeutschen landwirtschaftlichen milcherzeugenden Betriebe hinzuweisen. Die SPD hat auch in diesem Jahr, wie während der gesamten Wahlperiode, wesentliche Akzente in der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik gesetzt. In den kommenden zehn Monaten gilt es, in den Fragen Tierwohl, gesunde Ernährung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sowie der Entwicklung der ländlichen Räume, insbesondere bei uns in Brandenburg die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Haushsltes 2017 sinnvoll zu nutzen.
Im Bundeshaushalt sind für den Bereich Landwirtschaft und Ernährung 5,9 Mrd. Euro veranschlagt.
Nimmt man die Zahlungen der Europäischen Union für Landwirtschaft und ländliche Räume in Höhe von 6,3 Mrd. Euro (in 2015) hinzu, dann stehen für die Bereiche Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Räume rund 12 Mrd. Euro zur Verfügung. Von diesen rund 12 Mrd. Euro sind fast 4 Mrd. Euro Bundesmittel für die landwirtschaftliche Sozialpolitik und über 5 Mrd. Euro EU-Mittel für die flächenbezogenen Direktzahlungen abzuziehen. Denn die Verausgabung dieser rund 9 Mrd. Euro ist gesetzlich geregelt.
Zieht man von den verbleibenden rund 3 Mrd. Euro die Ausgaben für das Ministerium, die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK – wo wir uns mit einem Ansatz von 100 Mio. Euro/Jahr für den präventiven Hochwasserschutz eingesetzt haben) und die EU-Ausgleichzulagen für benachteiligte Gebiete sowie die finanzielle Förderung des Küsten- und Hochwasserschutzes (2. Säule) ab, dann verbleiben knapp 900 Mio. Euro. Das sind gut 7%.
Diese 7% werden verwendet, um
- die Lebensmittelsicherheit zu verbessern,
- den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken,
- die Landwirtschaft sowie den ländlichen Raum zu unterstützen,
- Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation auszubauen und
- Internationale Maßnahmen zur Stärkung der Agrarwirtschaft und zur Ernährung zu fördern.
Dazu finanziert das BMEL mehrere Förderprogramme, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der Fachagentur nachwachsender Rohstoffe e.V. als Projektträger fachlich und administrativ begleitet werden.
Besonders hervorheben möchte ich, dass es uns gelungen ist, die Forschung zur Kinderernährung zu sichern durch das neue Institut für Kinderernährung, das am Max Rubner-Institut angesiedelt wird. Denn wenn wir das Ernährungsbewusstsein unserer Kinder stärken und eine gesunde Ernährung unserer Kinder sicherstellen, ist das die beste Investition in unsere Zukunft.
Mit dem Haushalt 2017 für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist hoffentlich ein guter Meilenstein für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft gelegt, was auch Bundesminister Schmidt in seiner Rede mit Blick auf die Agrar-, Forst- und Fischereipolitik noch einmal bekräftigte.
Link zum Video bei youtube: Video in externem Fenster öffnen
(Video/Foto-Quelle: Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages)