Der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen auf die Fortführung der Finanzierung der Braunkohlesanierung für die Jahre 2018 bis 2022 geeinigt. Der Entwurf für das sechste Verwaltungsabkommen sieht vor, dass Bund und Länder die Braunkohlesanierung mit insgesamt
1,23 Mrd. Euro finanzieren. Davon entfallen 851 Mio. Euro auf den Bund.
Ich bin froh, dass all die vielen Gespräche mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Finanzministeriums Jens Spahn letztendlich zu diesem guten Ergebnis geführt haben.
Seitdem die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte im vergangenen Jahr mich wie alle anderen Bundestagsabgeordneten um Hilfe baten, habe ich mich dafür eingesetzt.
Wichtig ist, dass die LMBV als Kompetenzträger erhalten bleibt und nicht „auseinander genommen“ wurde, sondern vielmehr weiterhin wirkungsvoll an der Braunkohlesanierung arbeiten kann,
Für mich als Spremberger sind es auch die Fragen, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufstieg des Grundwassers auch Gegenstand es Verwaltungsabkommens sind, und als Bergbaufolgelast damit auch abgedeckt sind, und weiter angegangen werden können.
Mit den Mitteln sollen nicht nur die ökologischen und bergbaulichen Altlasten des DDR-Braunkohleabbaus beseitigt, sondern auch eine erfolgreiche Regionalentwicklung gefördert und Arbeitsplätze gesichert werden.
In den vergangenen 25 Jahren wurde hier schon viel erreicht. Zu der gemeinsamen Fortführung dieser Aufgaben bekennen sich Bund und Länder ausdrücklich. Das sechste Berwaltungsabkommen sichert die hierfür erforderliche Kontinuität bei der Umsetzung der Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2022.
Zum Thema: Interview mit Antenne Brandenburg zur Bergbausanierung am 13.8.2016 (Start ca. bei Minute 2:40)