Anmeldefrist: Stichtag 30.09.1014
Berlin / Lausitz. – Der Lausitzer Sozialdemokrat Ulrich Freese begrüßt die in Berlin von Bund und Ost-Ländern beschlossene Aufstockung des Hilfsfonds für DDR-Heimkinder. Die noch in diesem Jahr wirksam werdende Entscheidung ist ein Signal der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung für ostdeutsche Opfer der Heimerziehung. Wichtig ist, dass Betroffene bis zum 30. September dieses Jahres ihre Ansprüche anmelden müssen. „Dabei gehe es nicht um die Antragstellung auf Leistungen, sondern lediglich um die Erklärung, Heimbewohner gewesen zu sein und entsprechende Folgeschäden davongetragen zu haben.“, so Freese.
Die geltende Antragsfrist für Leistungen bleibe hingegen bis 2016 bestehen. Die Ost-Länder und der Bund verhandelten bereits Ende Februar über einen finanziellen Nachschlag für den im Sommer 2012 aufgelegten Fonds. Er hatte ein Volumen von 40 Mio. Euro. Nunmehr sollen bis zu 200 Mio. Euro für die Opfer der DDR-Heimerziehung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bundestagsabgeordneten der SPD-Landesgruppe Ost, deren Mitglied Ulrich Freese ist, hatten sich gemeinsam mit der Ost-Beauftragten Iris Gleicke maßgeblich für diesen Fonds eingesetzt, um heute noch bestehende Folgeschäden aus der früheren Heimerziehung zu mildern. „Mit dem Geld sollen unter anderem Rentenersatzleistungen, Kuren, Therapien oder Zahnersatz bezahlt werden, und Betroffene können bis zu 10.000 EUR an Leistungen für Folgeschäden des Heimaufenthalts geltend machen“, so Freese.
Der Bund und die sechs ostdeutschen Länder (einschließlich Berlins) finanzieren den Fonds je zur Hälfte.
Ansprechpartner für Betroffene in Brandenburg ist:
Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen Diktatur Petra Morawe
Silvana Hilliger
Hegelallee 3
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 23729217
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