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Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie für Autobahnen und Bundesstraßen neu geregelt

(Foto: Pixabay)

(Foto: Pixabay)Der Bundestag hat heute begleitet von neun namentlichen Abstimmungen das Grundgesetz mit deutlicher Mehrheit von 455 Ja-Stimmen geändert.

Im parlamentarischen Verfahren sind – insbesondere auf Druck der SPD – die von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwürfe wesentlich geändert und damit für die SPD auch zustimmungsfähig geworden.

Die vielfach geäußerte Sorge, mit der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft werden die Autobahnen und Bundestraßen privatisiert und privaten Kapitalgesellschaften Tür und Tor geöffnet, ist nicht eingetreten.

Die Grundgesetzformulierung:

„(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes.
Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“

bedeutet eine doppelte Privatisierungssperre.

Gleichzeitig haben wir auch die Sorge der Tausenden Mitarbeiter in den Straßenbauverwaltungen ernst genommen und sichergestellt, dass § 613a BGB auf den Wechsel des Arbeitsplatzes Anwendung findet und die Tarifbindung sichergestellt wird.

Mit der Änderung des Grundgesetzes haben wir teilweise das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgehoben und wären noch weiter gegangen.

Mit den Änderungen können mit 3,5 Mrd. Euro, die aus dem Bundeshaushalt kommen, in finanzschwachen Kommunen marode Schulen saniert oder neu gebaut werden.

Zu guter Letzt hat auf Druck der zukünftigen Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig eine Neuregelung der Unterhaltsvorschusszahlungen bei alleinerziehenden Eltern durchgesetzt werden können.

Durch das Anheben der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre und die Abschaffung der zeitlichen Befristung von maximal sechs Jahren wurde für fast eine Million alleinerziehender Eltern und ihren Kindern für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflichten nicht nachkommt, eine deutliche Verbesserung ihrer Lebenssituation herbeigeführt.

Gleichzeitig haben wir auf Basis der Verständigung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung die Länderfinanzbeziehungen für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes geregelt, damit finanzschwache Bundesländer auch zukünftig ihren Aufgaben Rechnung tragen können.

Die heutigen Beschlüsse zeigen, dass auch hier die SPD den Gesetzen ihren Stempel aufdrücken konnte.

Es ist nicht alles zu 100% erreicht, aber die Ergebnisse waren und sind zustimmungsfähig. Deshalb habe ich zugestimmt.