Dieser 1. Mai ist ein ganz besonderer und außergewöhnlicher 1. Mai. Zum allerersten Mal seit vielen Jahrzehnten bin ich heute nicht auf der Straße um für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu demonstrieren.
In diesem Jahr heißt es nicht „Raus am 1. Mai“ sondern „Zuhause am 1. Mai“ #gema1nsam #SolidarischNichtAlleine
Das ist unsere Bilanz des Koalitionsausschuss – und die kann sich sehen lassen:
Kurzarbeitergeld erhöht und die Möglichkeiten zum Zuverdienst verbessert.
Bedürftige Schulkinder in der Bildung unterstützt.
Bezug von Arbeitslosengeld verlängert.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie gesenkt.
Wir haben alle im Blick: Beschäftigte, Familien, Unternehmen. Denn wir halten zusammen.
60 bis 67 Prozent Kurzarbeitergeld reichen bei vielen Betroffen nicht, um über die Runden zu kommen. Deshalb erhöhen wir das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die es für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen: ab dem 4. Monat auf 70% (für Haushalte mit Kindern 77%) und ab dem 7. Monat auf 80% (für Haushalte mit Kindern 87%).
Außerdem verlängern wir das Arbeitslosengeld um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Wenn Corona uns dazu zwingt, die Schule nach Hause zu verlagern, dann brauchen alle Schulkinder faire Voraussetzungen. Deswegen unterstützen wir mit 500 Millionen Euro den digitalen Unterricht zu Hause: Bedürftige Kinder bekommen 150 Euro Zuschuss, um entsprechende Geräte wie Laptop oder Tablet anschaffen zu können. Und wir fördern die Schulen, damit sie professionelle Online-Lehrangebote erstellen können. So geht digitales Lernen für alle!
Wir wollen, dass funktionierende Unternehmen auch nach der Corona-Krise noch da sind! Wir sichern Liquidität und Arbeitsplätze!
Die Bundesregierung spannt deshalb einen zusätzlichen Schutzschirm für den Mittelstand: „Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt“, erklärt Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“
Und weil diese Bedingungen so gewählt sind, dass nur Betriebe diese Kredite bekommen, die vor der Krise gut aufgestellt waren, haftet der Bund für diese Kredite sogar komplett.
Die Details: Wer bekommt was?
Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal EUR 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal EUR 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. So kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in diesem PDF-Dokument Fragen und Antworten zum Coronavirus zusammengestellt.
Der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung sowie der Erhalt der Gesundheitsinfrastruktur und der öffentlichen Versorgung stehen für uns an erster Stelle. Darüber hinaus ist es wichtig, Wirtschaft und Beschäftigung so abzusichern, dass die Corona-Krise nicht in einer unkalkulierbaren Wirtschafts- und Beschäftigungskrise mündet. Deutschland hat die Situation frühzeitig ernst genommen und die Maßnahmen, die von der WHO erneut bekräftigt wurden, früh selbst umgesetzt. Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Maßnahmen Bundesregierung und Parlament auf den Weg gebracht haben.
Hinweis: Die Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Aufgrund der sich stetig ändernden Situation gibt es keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Inhaltlicher Stand ist der 25.03.2020
Update vom 25.03.2020: Der Bundestag hat am Mittwoch einen Nachtragshaushalt zur Hilfspaket-Finanzierung beschlossen, und wird neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro aufnehmen. Diesen Plänen muss dEr Bundesrat am Freitag noch zustimmen.
Unterstützung für Beschäftigte, Familien, Selbständige und Unternehmen
Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.
Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.
Zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus sind wir alle aufgerufen, soziale Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken.
Aufgrund der aktuellen Empfehlungen des RKI und der zuständigen Behörden zur Kontaktvermeidung werden meine Bürgerbüros derzeit nicht für Besucher geöffnet, meine Mitarbeitet sind aber unter den bekannten Rufnummern und Email-Adressen weiterhin bei Ihren Fragen für Sie erreichbar:
Wahlkreisbüro Cottbus
Mitarbeiter: Michael Heger
cottbus@ulrich-freese.de
Telefon: 0355/78408470
Hinweis: Das Cottbuser Wahlkreisbüro ist umgezogen: Ab dem 23. April 2020 lautet die Postadresse: Friedrich-Ebert-Str. 40, 03044 Cottbus
Aktuelle regionale Informationen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Coronavirus erhalten Sie im neuen zentralen Infoportal des Landes Brandenburg untercorona.brandenburg.de
PRESSEMITTEILUNG Neues Sportzentrum für Guben: Bund fördert Neugestaltung der Sportanlage Kaltenborner Straße mit 2,5 Millionen Euro
Foto: Pixabay
Berlin/Guben.Die Neugestaltung der Sportanlage Kaltenborner Straße in Guben wird mit Bundesmitteln in Höhe von 2,5 Millionen Euro gefördert. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Mittwochnachmittag beschlossen, wie der Lausitzer Bundestagsabgeordnete und Haushaltspolitiker Ulrich Freese (SPD) mitteilt.
„Es freut mich, dass heute hier in Berlin beschlossen wurde, ein weiteres wichtiges Vorhaben in meinem Wahlkreis, und diesmal in Guben, durch Bundesmittel zu fördern.“, freut sich Freese.
Durch die Modernisierung der Anlage bis Ende 2022 soll ein leistungsfähiges Sportzentrum zur regionalen und überregionalen aber auch grenzübergreifenden Nutzung in der Doppelstadt Guben/Gubin entwickelt werden. Es sollen laut Förderantrag ein Natur- und ein Kunstrasen-Großspielfeld sowie ein Aufwärmfeld, eine Freiluftsporthalle und ein Beachvolleyballfeld sowie eine Fahrradcrossstrecke und Calisthenicsanlage entstehen.
„Bereits jetzt ist die Sportanlage Kaltenborner Straße eine zentrale Anlaufstelle für Schulen sowie regionale und überregionale Sportvereine. Zur Weiterentwicklung hat die Stadt Guben bereits im Jahre 2018 einen Antrag auf Förderung des Bauvorhabend beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018“ eingereicht“, so Ulrich Freese weiter.
„Als Mitglied des Haushaltsausschusses habe ich – in enger Abstimmung mit Bürgermeister Fred Mahro – hier in Berlin intensiv dafür geworben, dass sich der Bund an diesem wichtigen Projekt in der Europastadt Guben beteiligt“, so Freese, der sich nun auf „eine zentrale Spielstätte für den Leistungs- und Vereins-Ballsport sowie auf einen Ort für vielfältige Freizeitsportaktivitäten der Gubenerinnen und Gubener“ freuen darf. Die Baumaßnahmen sollen nach derzeitigem Plan im Januar 2022 starten und im Oktober 2022 abgeschlossen sein.
Am Freitag beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung.
Es sprach unter anderem auch der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff. Im Anschluss an seine Rede habe ich ihm folgende Fragen gestellt, und dabei Antworten erhalten, die Thomas Jurk und mir in der weiteren Diskussion um das Strukturstärkunsgesetz und den Kohleausstieg helfen werden:
Frage 1: Sehen Sie das Strukturstärkungsgesetz und das Kohleausstiegsgesetz als Eins-zu-eins-Umsetzung des Kommissionsberichtes, wie Sie und die anderen Ministerpräsidenten es ja immer fordern, verwirklicht?
Frage 2: Sehen Sie im Strukturstärkungsgesetz die notwendigen Maßnahmen, auch Wirtschaftsanreize, enthalten, um erst einmal Arbeitsplätze zu schaffen, bevor in der Verstromung und in der Förderung Arbeitsplätze wegfallen?
Frage 3: Halten Sie es im Kontext Ihrer Rede nicht für sinnvoll, dass beide Gesetze zu einem Gesetz verbunden und dann gemeinschaftlich im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden?
Sascha Raabe, Sprecher für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Ulrich Freese, zuständiger Berichterstatter:
Heute haben die Ausschüsse des Deutschen Bundestags einem Gesetzentwurf zugestimmt, nach dem Importeure von bestimmten Mineralien aus Konfliktgebieten erstmals sanktionierbar bestimmte Sorgfaltspflichten bei der Beschaffung einhalten müssen. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Durchbrechung der Kette zwischen Konflikten, Menschenrechtsverletzungen und dem steigenden Rohstoffbedarf unserer Industrie.
„Der Konsum von Alltagsgütern trägt in einigen Ländern zur Finanzierung gewalttätiger Konflikte bei. Das beschlossene Gesetz soll die Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen durch den Handel von den ‚Konfliktmineralien‘ verhindern. Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold werden unter anderem in Mobiltelefonen und in industriellen Veredelungsprozessen eingesetzt. Das Gesetz bekämpft auch ausbeuterische Kinderarbeit und Zwangsarbeit.
Unternehmen, die Konfliktmineralien importieren, müssen ab dem 1. Januar 2021 zahlreiche Sorgfaltspflichten einhalten. Sie sind etwa verpflichtet, ihre Lieferkettenpolitik festzulegen und Risikomanagementsysteme einzuführen. Mit der Überwachung der betroffenen Unternehmen ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beauftragt.
Mit dem Gesetz und der EU-Verordnung wird erstmals Unternehmensverantwortung in einem besonders problematischen Teilbereich verbindlich geregelt. Die große Mehrheit der deutschen Unternehmer erfüllt bereits freiwillig menschenrechtliche und arbeitsrechtliche Standards. Mit der jetzigen Gesetzgebung werden nun faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen, an die sich alle Unternehmen halten müssen.
Spätestens bei der geplanten Revision der EU-Verordnung müssen dann aber noch Schlupflöcher, wie die Freigrenzen bei den Mineralien, geschlossen und die verbindlichen Regeln auch auf den sogenannten ‚downstream-Bereich‘ und somit auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden.“