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Persönliche Erklärung zur Abstimmung über Änderung des Klimaschutzgesetzes

(Archiv-Foto: Bundestagsbüro MdB Freese, M. Heger)

Heute fand am späten Nachmittag im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes statt.

Der Schutz des Klimas ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Es ist richtig und wichtig, dass wir uns in vielfältiger Form für den Klimaschutz und die Energiewende engagieren. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz bekräftigt, indem ein Grundrecht auf Klimaschutz statuiert wurde. Obwohl ich der Notwendigkeit effektiver Klimaschutzmaßnahmen eine sehr hohe Bedeutung beimesse, habe ich dem vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes nicht zugestimmt.

Dazu habe ich gemeinsam mit meinem Lausitzer Kollegen Thomas Jurk folgende persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes abgegeben, in der wir diese Entscheidung ausführlich begründen: